Was ist Logopädie?
In der Logopädie wird durch eine eingehende Diagnostik, Befunderhebung und eine
auf den Patienten abgestimmte Behandlung, die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen aller Altersgruppen
aufgebaut, verbessert und wiederhergestellt. Dabei spielt auch das Miteinbeziehen sowie das Beraten von
begleitenden Personen eine wichtige Rolle. In das Behandlungsgebiet der Logopäden fallen Sprach-, Sprech, Stimm- und Schluckstörungen.
Nach einer ausführlichen Diagnostik und dem Anamnesegespräch, wird ein
individueller Behandlungsplan erstellt und in Einzelsitzungen systematisch durchgeführt.
Die mitgegebenen häuslichen Übungen spielen für den Therapieerfolg eine große Rolle.
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45-60 Minuten.
Die wöchentliche Anzahl der Therapien richtet sich nach dem Störungsbild
(ca. 1-2x wöchentlich). Eine Therapie kann sich über wenige Sitzungen, bis zu mehreren Jahren erstrecken.
Hierbei ist einerseits der Umfang der Störung ausschlaggebend, andererseits aber auch die Mitarbeit und
Motivation des Patienten.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach dem Ausstelldatum der Verordnung
erfolgen muss. Deshalb wäre es sinnvoll, die Verordnung erst nach einer Terminabsprache mit der
Logopädie Praxis beim behandelnden Arzt abzuholen.
Wo wird die Therapie durchgeführt?
Die Therapiestunden werden in der logopädischen Praxis durchgeführt. Sie können
aber auch im Rahmen eines Hausbesuches stattfinden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Hausarzt
den Besuch verordnet hat. (Hausbesuche sind auch in Einrichtungen möglich)
Wer verordnet die Therapie?
Eine logopädische Therapie wird ärztlich verordnet. Verordnungen können von
Kinderärzten, HNO Ärzten, Hausärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen ausgestellt werden.
Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr),
die von den Zuzahlungen nicht ausgenommen sind, müssen einen Eigenanteil selbst tragen.
Zuzahlung (bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr)
Je Verordnung beträgt die Zuzahlung ab dem 1.1.2004 bis zur persönlichen Belastungsgrenze
10% der Kosten und 10 Euro pro Verordnung (§ 61 SGB V). Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Befreiung der
Zuzahlung möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Termine
Termine können Sie telefonisch unter der Telefonnummer
0871 143 554 77 vereinbaren oder Sie schreiben eine Email an
info@ergoldinger-logopaeden.de
Dasselbe gilt für Terminabsagen (mindestens 24 Std vorher).
Sollten wir gerade in einer Therapie oder nicht erreichbar sein, ist immer ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Bitte hinterlassen Sie dort Ihr Anliegen, wir rufen umgehend zurück.